Mobilfunkvertrag mit und ohne Grundgebühr. Wenn Sie Ihr Mobiltelefon kaum nutzen, können Sie einen Mobilfunktarif ohne Grundgebühr wählen, wenn Sie einen Mobilfunkvertrag mit oder ohne Grundgebühr haben. Für Mobilfunkverträge in Kombination mit einem neuen Mobiltelefon kann die Höhe der Grundgebühr trotz gleicher Tarif- und Leistungsmerkmale variieren. Die höhere monatliche Grundgebühr macht sie für Anbieter attraktiver – der Customer Lifetime Value ist deutlich höher. Mobiltelefone wurden verschenkt, Gesprächsminuten sowieso.
Grundpreis
Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages zahlen Sie in der Regel monatlich eine Grundgebühr, d.h. eine Bereitstellungsprovision. Mittlerweile gibt es aber auch einen Mobilfunkvertrag ohne Grundgebühr und ohne Vertragsanschluss und man bezahlt nur das, was man nutzt, wie zum Beispiel mit dem 9-Cent-Tarif. Zum Beispiel enthält die Grundgebühr bei einigen Mobilfunkverträgen eine gewisse Zahl von Gratis-SMS oder inklusive Minuten.
Mit sogenannten Allnet-Flatrate-Verträgen bekommt man mit der Grundgebühr auch unbegrenzt SMS und Min. Mittlerweile gibt es aber auch viele Prepaid-Handykarten ganz ohne Grundgebühr.
Was Sie über die Grundgebühr wissen sollten
Hauptbestandteil eines jeden Vertrages ist die Grundgebühr. Gewöhnlich umfasst sie eine gewisse Zahl von Inklusiv-Einheiten. Für Mobilfunkverträge in Verbindung mit einem neuen Mobiltelefon kann die Grundgebühr trotz gleicher Tarife und Leistungsmerkmale von einer abweichen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei einigen Providern der Preis des Gerätes zum Teil zusätzlich zur Grundgebühr bezahlt wird.
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Grundgebühr steigt
Konsumentenpreisindex (CPI) können Mobilfunkbetreiber ihre Gebühren im folgenden Jahr zwischen dem ersten und dem dritten Jahr anheben. Fällt die von Statistik Austria ermittelte Inflationsrate, müssen die Gebühren ab sofort ermäßigt werden. Marktleader XXXA1 wird ab dem 20. Juni 2014 den Indexschutz für Grundentgelte und die Jahres-SIM-Flatrate auf alle A1-Mobil- und Festnetzkunden ausweiten.
Für den Fall der Über- oder Unterschreitung dieses Limits in den folgenden Jahren werden die Gebühren jedoch vollständig angepaßt. Bereits 2012 hat A 1 den Wertschutz für neue Kunden und für Vertragserweiterungen – wie T-Mobile – aufgesetzt. Anlass ist ein juristischer Streit mit dem Verband für Verbraucherinformation (VKI), der nun vor dem OGH anhängig ist.
Die VKI hat gegen alle drei Mobilfunkbetreiber Beschwerde eingelegt. Eine Indexanpassung ist nach Auffassung der Jury “harmlos”, weil sie “die frühere Vertragsgleichwertigkeit nur in vorgegebener Form beibehält und somit zu keiner Veränderung der Entgeltregelungen im Sinn von 25 Absatz 3 TKG führt”, heisst es in der Entscheidung des VKI gegen T-Mobile.
Die Mobilfunkbetreiber müßten aus Verbrauchersicht den betreffenden Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht gewähren, wenn sie die Grundentgelte an die Teuerung anhängen. Die Rechtsanwältin des VKI, Maria Ecker, weist auf 25 TKG hin, nach dem die Kündigung unentgeltlich erfolgen kann, wenn die Telekommunikationsunternehmen nicht ausschliesslich günstige Veränderungen vornehmen. T-Mobile erhoeht trotz des anhaltenden Rechtsstreites die Grundgebuehr fuer geschaedigte Verbraucher – wie im vergangenen Jahr, wie T-Mobile-Sprecher Helmut Spudich mitteilte.
Teuerungsraten von mehr als einem Prozentpunkt im folgenden Jahr haben bereits Auswirkungen auf den zweitgrössten Mobilfunkbetreiber und drei Prozentpunkte. Der Kunde wird über die Indexkorrektur auf der Abrechnung (online oder per Post) unterrichtet. Orange, die im vergangenen Jahr von Drei erworben wurde, hat bereits 2011 eine Wertabsicherung aufgesetzt.
Die Grundgebühr für Orange Kundinnen und Kunden erhöhte sich im Folgejahr um 3,3 Prozentpunkte. Die Inflationsrate lag im Jahr 2012 mit 2,4 Prozentpunkten nicht über der Marke, so dass es im vergangenen Jahr keine Veränderung gab – obwohl die Grundgebühr in diesem Jahr um 4,4 Prozentpunkte steigen soll. Davon sind frühere Orange Privatkunden mit Neuabschlüssen ab 2011, drei neue Verträge ab 2010 und andere Käufer, die die AGB mit Index-Klausel auf andere Weise angenommen haben, betroffen. 2.