Simyo-Verzichtserklärung – was Sie bei der Prepaid-Rufnummernmitnahme beachten sollten

Simyo-Verzichtserklärung – was Sie bei der Prepaid-Rufnummernmitnahme beachten sollten

Rufnummernmitnahme oder auch Mobile Nummber Portability (MNP) ist die Möglichkeit, die eigene Rufnummer bei Anbieterwechsel zu behalten oder wie man so schön sagt, “zu portieren”. Oft hört man, der Wechsel sei relativ kompliziert. Doch dieses Gerücht stimmt gar nicht. Anbieter wie z.B. Simyo haben sich das Wort “einfach” im Zusammenhang mit der Rufnummernmitnahme auf die Fahne geschrieben. Seit dem 01.11.2002 gibt es in Deutschland die gesetzliche Vorgabe, dass die Rufnummer Eigentum des Kunden ist und der Anbieter die Übertragung zu einem anderen Anbieter ermöglichen MUSS. Beim Ablauf der Mitnahme ist zu unterscheiden zwischen Prepaid- und Postpaid-Rufnummern.

Was muss bei der Mitnahme einer Prepaid-Rufnummer beachtet werden?

Für die Freigabe der Rufnummer verlangt jeder Mobilfunkanbieter eine Gebühr, die meist um die 25 – 30 Euro liegt. Damit eine Prepaid-Handynummer vom neuen Anbieter übernommen werden kann, muss die Prepaid-Karte um den Betrag der Portierungsgebühr aufgeladen werden. Anschließend sollte der Nummerninhaber prüfen, ob Name und Geburtsdatum beim alten und neuen Anbieter identisch sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Daten entweder beim bisherigen Anbieter umgeschrieben werden oder der Nummerninhaber erstellt eine sogenannte Übernahmebestätigung für den neuen Inhaber, die dieser dann beim neuen Anbieter vorlegt. Abschließend muss noch die Verzichtserklärung ausgestellt werden. Diese kann entweder als Vordruck bei Prepaid-Anbietern wie simyo beantragt werden oder auch selbst erstellt werden. Ohne die Verzichtserklärung ist von Prepaid-Karten keine Rufnummernübertragung möglich. Mit der Verzichtserklärung verzichtet der Rufnummerinhaber offiziell auf die weitere Dienstebereitstellung ab dem Datum der Übertragung der Rufnummer sowie auf das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Prepaid-Guthaben. Nur, wenn dem Prepaid-Anbieter die unterschriebene Verzichtserklärung vom Rufnummernbesitzer vorliegt, wird er die Nummer freigeben, so dass sie zu dem neuen Anbieter mitgenommen werden kann.

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