Sprung zum Mobilfunkvertrag ohne Laufzeit vs. mögliche Flatrates, Kündigungsfristen, monatliche Fixkosten, Netzqualität und Promotionen. und möglichst teure Mobilfunkverträge müssen abgeschlossen werden. Schleswig-Holstein hat die Nichtnutzungsgebühr für Mobilfunkverträge mit Inklusivleistungen für unzulässig erklärt. Kündigung monatlich & Tarifwechsel möglich.
Nichtnutzungsentgelt steigt monatlich auf 19,90 EUR – Mobilfunkverträge: Nichtnutzungsentgelt für nicht zulässig befunden
Mobilcom Debitel erhebt laut Tarif eine so genannte Non-Use-Gebühr von 4,95 EUR, wenn der Nutzer drei Monaten lang nicht telefoniert oder eine SMS verschickt. Ist dies der Fall, erhöhen sich die Monatskosten für den Auftraggeber auf 19,90 EUR. Die Nichtnutzung wurde durch die Absicht von Mobilcom gerechtfertigt, die Kundinnen und Kunden daran zu hindern, den Kaufvertrag nur mit dem Ziel abzuschließen, ein bezuschusstes Mobiltelefon zu bekommen, es aber nicht weiter zu benutzen.
Mobilcom Debitel hatte außerdem festgelegt, dass die SIM-Karte im Besitz des Netzbetreibers bleibt. Der Mobilfunkbetreiber rechtfertigte damit die Einhebung einer so genannten Kaution in Hoehe von 9,97 EUR, die geschuldet wird, wenn die deaktivierte SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kündigung des Mobilfunkvertrages zurueckgegeben wird. Beide Bestimmungen wurden vom Gerichtshof für ungültig erklärt, “weil sie gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen”.
Die so genannte “Nichtnutzungsgebühr” beruht nicht auf einer Vergütung des Mobilfunkanbieters”. Mobilcom Debitel versuche, “dem Auftraggeber eine Geldstrafe aufzuerlegen, wenn er die kostenpflichtigen Inklusivdienste nicht einmal zum Teil in Anspruch nimmt”, so das Bundesgerichtshof. Diese Konventionalstrafen sind wirkungslos, weil sich der Nutzer “vertragsgemäß” verhält und der Mobilfunkbetreiber “nicht durch das Kundenverhalten geschädigt wird”, wie Mobilcom Debitel vor dem Gerichtshof eingeräumt hat.
Eine ” benutzte SIM-Karte ” ist für das Spielfeld ökonomisch nutzlos. Die Aufladung einer so genannten Einzahlung auf eine SIM-Karte wurde aufgehoben. Mobilcom Debitel rechtfertigte die Hinterlegung der SIM-Karte damit, dass sie die Herausgabe der SIM-Karte erzwingen sollte, um Manipulationen an der zu verfälschen. Allerdings ist die zu beanstandende Bestimmung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so formuliert, dass der Käufer nicht akzeptieren kann, dass ihm bei einer verspäteten Rückkehr der SIM-Karte die Kaution zurückerstattet wird, erklärt das zuständige Gericht. 3.
Dies ist für das Landgericht “eine pauschale Entschädigung, die jedoch den nach dem normalen Ablauf zu erwartenden und damit ungültigen Betrag übersteigt”.