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Geldführer für Jugendliche
In Summe werden knapp 3,5 Mio. Konsumenten als überverschuldet betrachtet, so dass sie ihren Zahlungspflichten auf Dauer nicht gerecht werden können. Neben Arbeitslosenzahlen und wackeligen Immobiliendarlehen ist die Hauptursache für diese entsetzliche Lage der Mangel an finanzieller Grundbildung. Es erklärt die grundlegenden Regeln einer wirtschaftlichen Haushaltsführung für den Konsumenten ohne überflüssige Fachbegriffe und liefert dem Anwender einen handfesten Mehrwert in Gestalt von Prüflisten und Textvorlagen.
Mobilcom Debitel: “Nichtnutzungsgebühr” nicht zulässig
Die Mobilfunkbetreiberin Mobilcom Debitel hatte den Kundinnen und Kunden seit Jahren eine Geldstrafe auferlegt, wenn sie ihr Mobiltelefon länger als drei Monaten nicht benutzt haben. Eine solche “Nichtnutzungsgebühr” hat das Landgericht Schleswig-Holstein nun für nicht zulässig erklärt. Die Gesellschaft muss nun den rechtswidrig erzielten Überschuss abtreten. Mobilcom Debitel erzielte aus der nun für nicht zulässig erklärte Abgabe einen Ertrag von rund 419.000 EUR.
Mit dieser Entscheidung konnte sich der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) in einem langen Prozess gegen das Untenehmen behaupten. Allerdings hat der Provider nur rund 148.000 EUR als eigentlichen Erlös aus der Vergütung anerkannt und Einspruch erhoben, um den verbleibenden Betrag nicht zahlen zu müssen. Wäre dem Betrieb zum Beispiel bekannt gewesen, dass die Vergütung unzulässig ist, wären die Basispreise der Zölle von vornherein anders kalkuliert worden, um eine Kostenlücke zu verhindern.
Das Bußgeld sei nötig gewesen, um diesen Fehlbetrag zu kompensieren – und damit keinen Profit, erläuterte das Unter-nehmen. Mobilcom debitel war bereits im Mai 2011 vom Bundesverband für Finanzdienstleistungsaufsicht (bzvb) vor der Zahlung gewarnt worden. Neben dem vertraglichen Preis wurde dem Auftraggeber nach drei Monate für die Nichtbenutzung des Tarifes 4,95 EUR in Rechnung gestellt.
Ungeachtet der Warnung des Bundesverbandes hat das Institut die Abgabe noch 13 weitere Monaten eingezogen – dann wurde es schließlich zu einer einstweiligen Verfügung verklagt. Nach dem rechtskräftigen Bescheid ist das Honorar nicht zulässig und die Rechtfertigung des Dienstleisters, dass nicht der ganze durch das Honorar generierte Beitrag gezahlt werden soll, wurde nicht akzeptiert.
Die rechtswidrig erwirtschafteten Einnahmen müssen nun von Mobilcom Debitel an den Staatshaushalt abgeführt werden – die Konsumenten haben daher vorerst keinen Anreiz. Dennoch rechnet der Verband damit, dass rechtswidrig erzielte Erträge künftig an die betroffenen Konsumenten zurückgezahlt werden.