Handyverträge ohne Mindestlaufzeit

Handyverträge ohne Mindestlaufzeit

oder auch Exklusivangebote ohne Mindestlaufzeit im Sortiment. Es gibt viele SIM-Only-Verträge oder Prepaid-Modelle ohne Mindestlaufzeit. Der Mobilfunkvertrag hat großen Einfluss auf die Kosten.

Handyverträge kein Begriff

In den Netzen T-D1, D2 und E-Plus von Cellway erhältlichen sind die Tarife der Privatkunden, die denen der Netzwerkbetreiber gleichen, nun als “Light”-Version mit (fast) keiner Laufzeitstelle verfügbar. Der Minutenpreis entspricht dem der Netzwerkbetreiber (z.B. im festen Netz 99 Pfennige pro Min. in der Grundzeit, 39 Pfennige in der Hilfszeit und 15 Pfennige am Wochenende).

Die Grundgebühren entspricht auch denen der Netzbetreiber: 24,95 Markierung für D1 und D2, 19,95 Markierung für das E-Plus. D2 und E-Plus direct bieten nur Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24Monaten an, T-Mobil auch Verträge ohne Frist. Cellway hat auch auf die Tarife der Mobilfunkbetreiber in den Netzen D1, D2 und E-plus aufgesetzt.

So wie bei den Netzwerkbetreibern bezahlt man 9,95 DM Grundgebühr und es wird ein Monatsumsatz von mindestens 10 DM gerechnet.

Der Kündigungszeitraum richtet sich nach der Dauer des Mobilfunkvertrages.

Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, haben Sie in der Regel viel mehr Optionen, sowohl hinsichtlich der verfügbaren Dienste als auch hinsichtlich der Nutzung des Mobiltelefon- und Smartphone-Angebots des entsprechenden Mobilfunkanbieters. Während ein Prepaid-Kunde zu einem anderen Mobilfunkbetreiber mit eventuell günstigeren Bedingungen gehen kann, bleiben die Kunden mit einem festen Vertrag für einen gewissen Zeitabschnitt an seinen Mobilfunkbetreiber angebunden.

Ein Rücktritt vom Mobilfunkvertrag ist daher erst nach Ende der Vertragslaufzeit möglich. Es wird ein Handy-Klassiker mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monate abgeschlossen. Diese Frist ist verbindlich und die Kündigungsmöglichkeit des Mobilfunkvertrages vor Ende dieser zwei Jahre wird nur in besonderen Fällen, wie z.B. bei einem Auslandsaufenthalt oder einer privaten Insolvenz, eingeräumt.

Die meisten Mobilfunkanbieter können jedoch einen Mobilfunkvertrag ohne Mindestlaufzeit abschließen, obwohl diese Angabe nicht ganz wortwörtlich genommen werden sollte. Unter einer Mindestvertragslaufzeit versteht man eher den Abschluss des Vertrages für die Laufzeit von einem Monat oder wenigstens 4 Wochen. Der Mobilfunkvertrag kann danach jedoch zu jeder Zeit gekündigt werden. Diese Zugeständnisse an die Beweglichkeit können jedoch nicht ohne Entschädigung gemacht werden.

Bei vielen Mobilfunkanbietern werden Offerten ohne fixe Laufzeit an eine oder mehrere Konditionen gekoppelt. Beispielsweise bietet eine Verbindung von Tarifen und Mobiltelefonen oder Smartphones oft eine andere Auswahl an Geräten – in der Regel ohne die neusten Ausstattungsmerkmale. Darüber hinaus können Mobilfunkverträge auch ohne Mindestlaufzeit unterschiedlich teuer sein, so dass entweder die Setup-Gebühr oder die monatliche Gebühr über 24 Monate liegt.

Zudem ist es Usus, dass Verträge ohne Mindestlaufzeit nur zum Teil oder gar nicht gefördert werden.

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