Am Samstag würde ich ein neues Handy von jemandem aus einer Vertragsverlängerung kaufen. und nach Erhalt eines Preises X dafür bezahlt haben, verkaufen. Ich habe letzte Woche bei Ebay ein Handy gekauft, das gestern angekommen ist und nie wieder “neue” Waren kaufen wird, die einen Vorbesitzer hatten. Ein Motorola RAZR wollte ich kaufen, wo ich doppelte Geschenke bekam.
Wiederverkauf von Mobiltelefonen ab Vertragsverlängerung. W…
Beim Telefonat wurde ich daraufhin darauf aufmerksam gemacht, dass ich mir nun ein anderes Handy zulegen kann. Da ich mit meinem vorherigen Handy immer noch glücklich bin, habe ich gerade abgesagt. Die Mitarbeiterin wies mich jedoch darauf hin, dass dies bei einer Vertragsverlängerung nicht möglich sei. Das Telefon ist wohl gebrandmarkt.
Hat der Käufer bei der Benutzung des Mobiltelefons aus meiner Vertragsverlängerung auf etwas zu achten?
Kaufen Sie ein Handy von einer Vertragsverlängerung…. was ist zu beachten?!
Bei einer Vertragsverlängerung würde ich am Sonnabend ein Handy kaufen…. Die Mobilcom- Debitelrechnung und das Handy sind inklusive OVP. Denken Sie an Menschen, die das Handy per Mietvertrag und dann ihre monatliche Gebühr vll und ich bin ein möglicher Gewährleistungsfall verweigert….
Hängt ganz von der Vertragsverlängerung ab. Dies ist nur die Meinung eines Laien (wie bei allen anderen hier), aber wenn das Handy bezuschusst und nicht zu Preisen wie bei O2 MyHandy erworben wurde, sollte es kein Hindernis sein. Bezahlt er jedoch monatlich, eventuell nur als Teil der Grundgebühr, ist das Produkt bis zur Auszahlung im rechtlichen Eigentum des Providers (nicht des Verkäufers).
Befindet sich der Käufer im Rückstand, ist dies sein eigentliches Anliegen. Immerhin hat er vertragsbrüchig agiert und muss die Rate zahlen oder auf irgendeine Weise den Gegenwert des Gerätes wieder einlösen. Er hat das Ding nicht geklaut, deshalb ist es auch nicht geklaut. Andernfalls sind Sie im Allgemeinen auf der sicheren Seite mit einem Verkaufsvertrag und einer Kopie der Verkäuferrechnung (die er von der Firma Débitel erhielt ), da Sie beweisen können, dass Sie das Produkt gekauft haben.
Eventuelle Garantieprobleme sollten auch nichts mit den eventuellen Fehlern zu tun haben, denn wenn Sie das Datum des Kaufs und damit die Garantiezeit aus der Abrechnung heraus belegen können, hat der Produzent meiner Meinung nach verhältnismäßig wenig Interesse daran, ob der Verkäufer (debitel) Schwierigkeiten mit dem Erstkäufer hat.
@TE: Wenn Sie an der reinen juristischen Abwicklung der Garantieübernahme Interesse haben: Daß dies in der Realität scheinbar oft umgangen wird, wird ausgelassen; dies bezieht sich nicht auf die Rechtsfrage, sondern lautet à la “Man kann immer lügen, man benötigt kaum Rechtsberatung”. Andererseits gibt es auch Gewährleistungsansprüche zwischen dem ersten Verkäufer und dem ersten Käufer (man müßte natürlich erst zu dem Argument kommen, das Erwerbsrecht im Zuge einer Vertragsverlängerung anwenden zu wollen; aber in jedem anderen Falle gibt es etwas Ähnliches wie eine Garantie).