Die Deutsche Telekom macht auf dem Mobile World Congress mit der ersten EU-weiten Flatrate für Datenroaming auf sich aufmerksam. Pauschale für alle Netze in Deutschland und der EU. Telephonieren in EU-Ländern + EWR-Ländern. Ausgehende Anrufe nach Deutschland + EU-Länder + EWR-Länder. Festnetz- oder Gemeinde-Flatrates (z.B.
EU-Roamingentgelte 2017 ” Daten-Roaming & -Löschung
Seither bezahlen Kundinnen und Kunden aus einem EU-Land keinen Zuschlag für Anrufe, SMS oder mobiles Internetzugang für kürzere Aufenthalte (z.B. im Urlaub) in anderen EUStaaten. Beispiel: Sie haben ein Datenvolumen von 1 GB in Deutschland und sind derzeit im EU-Ausland, dann können Sie ab dem 15. Juni 2017 kostenfrei anrufen, SMS versenden/empfangen und das Mobilfunknetz kostenfrei benutzen, da keine weiteren Gebühren anfallen.
Viele Mobilfunkbetreiber haben diese Staaten in ihre EU-Tarife aufgenommen, da einige Nicht-EU-Staaten dem EWR angehören, aber bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber nach der entsprechenden Sicherheitsmaßnahme! Auch die Schweiz gehört zu den Anbietern. Die folgenden Staaten können in Ihren Europa-Paketen enthalten sein: Aus Sicherheitsgründen sollten Sie jedoch Ihren Provider nachfragen, welche Staaten im Europa-Paket enthalten sind – rufen Sie aus einem EU-Land an und versenden Sie SMS.
Sie können das Mobilfunknetz bis zu einem bestimmten Grad (siehe “Datenvolumen im Inland reduzieren”) auch ohne zusätzliche Gebühren im Gastland benutzen Diese Bestimmungen gelten und werden nach der Tarifliste des Betreibers abrechnen! In der so genannten EU-Roamingverordnung IV wurden die Tarife für die Benutzung ausländischer Mobilnetze geregelt. Auch heute noch gelten die Gebühren für Telefon, SMS und Internetzugang (siehe Liste unten).
Die Regelung begrenzt ab Ende Mai 2016 den Höchstzuschlag auf den inländischen Preis pro Nutzeinheit (Minute, SMS oder Megabyte Datenvolumen). Vertragspauschalen können dann auch EU-weit ohne Zuschläge genutzt werden. Zum Schutz der Mobilfunkbetreiber sind jedoch bestimmte Sonderbestimmungen erlaubt; ab einem gewissen Nutzungsumfang können weitere Kosten anfallen, um zu vermeiden, dass der Kunde eine billigere SIM-Karte im Inland kauft und in der Schweiz permanent benutzt.
Weil die Vorschriften ja gerade erst eingeführt wurden und die Provider ihre Möglichkeit testen, kann es im Moment zu Verwirrungen kommen. Mobilfunkanbieter sind offen, Preise zu bieten, bei denen die Benutzung im Auslande völlig ausgelassen ist. Allerdings können auch Preise geboten werden, bei denen nur gewisse Dienstleistungen wie Telefonieren, Versenden und/oder Empfang von SMS oder Datenübertragung im Internet nicht möglich sind.
Manche Provider haben europäische Pakete oder andere ausländische Optionen in ihre Verträge miteinbezogen. Mit diesen wird bereits bei Vertragsschluss festgelegt, in welchem Umfang der Klient in anderen Ländern Europas Telefonate führen, SMS verfassen und navigieren kann. Für die inländische Nutzung im In- und Ausland können die Provider das vertragsgemäße Volumen der Daten mindern. Der Umfang der im Internet verwendbaren Datenmenge ergibt sich aus der Summe des Tarifs und den für die Nutzung des Internets in einem ausländischen Netz angefallenen Gebühren (derzeit 7,70 ? + MwSt.).
Von den Anbietern kann (in einem festgelegten Rahmen) eine entsprechende Verwendung (Fair-Use) des Auftraggebers verlangt werden. Zu diesem Zweck kann der betreffende Provider das Nutzerverhalten eines Nutzers über einen Zeitabschnitt von vier Monaten mitverfolgen. Wird die SIM-Karte während dieser Zeit im Auslandeinsatz länger als in der Schweiz verwendet, kann der Provider für den Einsatz im Auslandeinsatz weitere Entgelte erheben.