Inwieweit läuft der zugehörige Mobilfunkvertrag und sind Änderungen während der Laufzeit überhaupt möglich? Die Suche nach dem richtigen Handyvertrag scheint unmöglich und die große Auswahl erleichtert die Suche kaum. Nun wussten die Ermittler, dass es Mario S. war (kleines Bild).
Mobilfunkvertrag – Provider Block Switch – Spezial
Mobilfunkunternehmen begeistern ihre Kundschaft. Mit dem ermäßigten Handy vertreiben sie Flatrates für Anrufe, SMS und das mobile Internetsurfen und zeichnen diese auf. Stellt der Kunde nach einigen Wochen fest, dass er weniger telefoniert als bisher vermutet oder dass er mit deutlich weniger Daten auskommt, kann er nicht ohne weiteres auf einen billigeren Vertrag umsteigen.
Die großen Mobilfunkkonzerne O2, T-Mobile und Wodafone haben eine Sperre für neue Mobilfunkkunden eingerichtet, die im Fachjargon als Downgrade-Blockade bezeichnet wird. Erst nach Unterzeichnung des neuen Vertrages kann der Kunde mindestens zwölf Monaten später zu einem günstigeren Mobilfunkvertrag umsteigen. Die Netzwerkbetreiber können auch den Wechselschein einlösen. Bei T-Mobile und Wodafone werden fast 50 und bei O2 gar 100 EUR berechnet.
Wenn er beispielsweise von der grössten T-Mobile Laufzeit-Flatrate, Call&Surf L, auf die kleinsten, Call&Surf XS, umsteigen will, muss er gar 150 EUR ausgeben. Weil er von der tariflichen Stufe L auf die Stufe L, von der Stufe S auf die Stufe XS übergeht, die drei Mal 49,95 EUR beträgt. Erst mit dem Netzbetreiber E-Plus (Base) ist es möglich, innerhalb eines Monates von Beginn an auf einen günstigeren My-Base-Tarif umzusteigen – und es ist kostenlos.
Ausnahmen: Für einen Basisvertrag vor dem 1. Januar 2010 wird eine Umtauschgebühr von bis zu 24,95 EUR erhoben. Lediglich der Umstieg auf eine höhere Pauschalsumme ist bei allen anderen Providern immer kostenfrei und zu jeder Zeit erwünscht. Die bestehenden T-Mobile Bestandskunden sind stark betroffen. Wenn sie den Vertrag jahrelang weiterlaufen lassen und nun auf einen kleinen umstellen wollen, verlangt T-Mobile 50 EUR.
Das Honorar wurde vom Ex-Monopolisten im vergangenen Monat eingefÃ?hrt. “Bestehende Kundinnen und Kunden sollten ihren Antrag in schriftlicher Form anmelden und darauf beharren, dass sie keine Wechselgebühren zahlen”, sagt Fabian Widder, Rechtsanwalt für Kartellrecht in Mannheim. Seiner Meinung nach müssen Kundinnen und Kunden, die einen Vertrag bis spätestens Anfang 2011 unterzeichnet haben, keine Umtauschgebühr aufwenden. Weil die Moeglichkeit eines freien Wechsels Teil des Vertrages war.