Smartphone mit Vertrag für Schüler

Smartphone mit Vertrag für Schüler

zu Gunsten von Jugendlichen, Schülern und Studenten. zahlen nur für das, was genutzt wird; keine Vertragslaufzeiten; günstige Minutenpreise. Der Telekom-Jugendvertrag: Ganz einfach – MagentaMobil Friends. Sichern Sie Ihren Handyvertrag und Ihr Smartphone für weniger Geld. Das richtige Smartphone für Studenten!

Mobilfunkvertrag & DSL-Tarife von o2

Einsparen ist einfach: Mit den Exklusivangeboten von O2 für Schüler, Studierende, Auszubildende und alle unter 25-Jährigen können Sie jetzt die Vorzüge kennenlernen und loslegen. Holen Sie sich jetzt unsere besten Smartphone-Angebote inklusive Jugendvorteil und sichern Sie sich 24 x 5 EUR mehr. Somit ersparen sich Studierende und alle unter 25-Jährigen gegenüber einem gleichwertigen Mobilfunkvertrag 24 Monaten pro 5 bei den Preisen Free S, M und L – das rechnet sich richtig.

Mit O2 Free strömt es am besten – computergestützt. Bei O2 Free surfen Sie unendlich oft und rasch – auch nach dem Konsum der High-Speed-Daten. Freuen Sie sich auf hervorragenden Surferspaß bei hoher Geschwindigkeit, eine Pauschale für entspanntes Telephonieren über alle Netzwerke – und die besonders niedrigen Tarife mit unseren DSL-Tarifen für Jugendliche.

Sichern Sie sich jetzt Ihren 3 x 5-Euro-Vorsprung. Allnet-Flat inkl. Nur bei uns: Allnet-Flat inkl. Nur bei uns: Allnet-Flat inkl. Entdecken Sie unsere neuen Allnet-Flat Mobilfunkverträge inkl. Connect Funktion. Kann man auch unter 18 Jahren von besonderen Bedingungen Gebrauch machen? Ja, für Gäste zwischen 14 und 18 Jahren besteht die Möglichkeit, über ihre Erziehungsberechtigten einen Jugendtarif abzuschließen.

Für die Identifizierung sind in diesem Falle sowohl der Pass des Erziehungsberechtigten als auch der Personalausweis des Erziehungsberechtigten erforderlich. Dann sind die Erziehungsberechtigten Vertragspartner. Es ist wichtig, dass das Baby nicht über 25 Jahre alt ist (27 Jahre mit O2 Free Tarifen). Für wen gibt es bei O2 besondere Konditionen?

Jugendliche ab 14 Jahren und unter 28 Jahren oder Schüler, Lehrlinge oder Studierende, die ihre Eignung durch einen geeigneten Ausweis nachweisen können, haben Anspruch auf Bedingungen in unseren Preisen. Als Nachweis gilt für alle unter 28 Jahre der Ausweis, andernfalls ein Nachweis der Ausbildung für Schüler, Studierende oder Azubis.

Die Leistung gilt ab dem 28. Lebensjahr nicht mehr für Menschen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht Schüler, Studierende oder Azubis sind.

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