Handy mit Vertrag

Handy mit Vertrag

Nun wussten die Ermittler, dass dies Mario S. war (kleines Bild). zurück.

Die AG Winsen: Ist ein Mobilfunkvertrag ohne konkretes Angebot zielführend?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Firmen den Auftraggeber bei Vertragsabschluss nicht umfassend über alle Tarife unterrichten. Die Arbeitsgruppe hat derzeit zu prüfen, ob ein Mobilfunkvertrag auch dann gültig ist, wenn der genaue Tarifpreis für den reservierten Vertrag nicht bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Eine Kundin hat zwei Handyverträge mit ihrem Telekommunikationsprovider abgeschlossen.

In den Verträgen wurden jedoch nicht die Preisangaben für die ausgewählten Tarifarten festgelegt, sondern nur eine Referenzklausel. Demnach sind die Allgemeinen Bedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und die Preislisten Vertragsbestandteil. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat das Untenehmen ihn auf Bezahlung verklagt. Die Richterin am Bezirksgericht Winsen (Urteil vom 12. Oktober 2014, Rs. 16 C 835/14) hat entschieden, dass der Fernmeldedienstanbieter die offenen Forderungen nicht einfordern kann.

Nach § 43a Abs. 1 Nr. 5 TKG müssen die Anbieter in den Kontrakten die konkreten Tarife angeben. Nach dem eindeutigen Text der Richtlinie ist ein Verweis auf andere Unterlagen, aus denen sich der Kurs nicht ergebe. Die Gesellschaft argumentierte dagegen, dass ein Verweis auf die geltende Tarifliste und die Allgemeinen Bedingungen ausreiche, um eine wirksame Preisabsprache nach dem allgemeinen “AGB-Recht” abzuschließen.

Die Richterin stellt klar, dass im Zusammenhang mit Handyverträgen nicht nur das generelle Tarifrecht, sondern auch 43a TKG als weiteres Maß für die Effektivität von Preisabsprachen anwendbar ist. Das Telekommunikationsunternehmen hat die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Schlussfolgerung: Die Regelung des 43a TKG diente der so genannten Preisklärung in Aufträgen.

Der Kunde sollte daher bereits in den Handyverträgen selbst über die exakten Tarife unterrichtet werden. Eine Bezugnahme auf die Allgemeinen Bedingungen oder die Preisliste reicht nicht aus.

Praxisnahes Dialogmarketing: Konzeption en – Instrumentarium – Fallstudien – Ralf T. Kreutzer

Immer mehr Industrien verlagern ihre Etats zugunsten von Dialogmarketing. Zugleich wird es immer schwerer, die Zielgruppe auf sich aufmerksam zu machen, weil immer mehr Firmen diesen Weg zu ihren Stammkunden gehen. Im Dialogmarketing wachsen die Ansprüche an die Professionalisierung, um im Kundenwettbewerb weiter erfolgreich zu sein.

Die Sichtweise des langjährig erfahrenen Dialogmarketingers wird von Ralf T. Kreutzer mit der Sichtweise des Forschers kombiniert. In vier Fallstudien werden die Basis- und Erfolgsfaktoren, die Informations- Quellen und Werkzeuge des Dialogmarketings beschrieben und der praktische Bezug vermittelt.

Share this post

Post Comment