Grundgebühr

Grundgebühr

Zusätzlich zu den Gebühren für die Rest- und Biotonne wird im Landkreis Vechta eine Grundgebühr erhoben. Einziehung der Grundgebühr für die dezentrale Entsorgung. Es wird zwischen einer Grundgebühr, einer Verfahrensgebühr und einer Termingebühr unterschieden. Steigt mit dieser Grundgebühr die Gesamtabfallmenge? Es stellt sich immer wieder die Frage nach der Aufteilung der Grundgebühr für Wasser, die der Lieferant den Grundstücksnutzern in Rechnung stellt.

Zusammenstellung der Stromrechnung: Grundgebühr und Energiepreis

Die Grundgebühr (auch Zählergebühr) und der Energiepreis. Zuerst wird ein Basispreis – auch Grundgebühr oder Grundgebühr genannt – erhoben; einige Energieversorgungsunternehmen berechnen statt dessen oder ergänzend eine Zählgebühr. Die Grundgebühr oder Zählerpauschale ist abhängig vom Energieverbrauch zu entrichten, ebenso wie die Grundgebühr bei einem Mobilfunkvertrag auch ohne Telefon.

Der Betrag der Grundgebühr bzw. der Zählerpauschale ist tarifabhängig. Ein Stromversorger berechnet eine erhöhte Grundgebühr, aber einen geringeren Energiepreis. Außerdem richtet sich die Gebührenhöhe oft auch danach, ob Sie einen einzelnen Elektrizitätszähler oder einen Doppeltarifzähler haben, den Sie z.B. bei Nachtbetrieb benötigen.

Bei einem Zweitarifzähler wird oft eine etwas erhöhte Grundgebühr erhoben. Den Betrag dieser Zählerpauschale können Sie auf Ihrer aktuellen Elektrizitätsrechnung ablesen. Die Grundgebühr wird durch den Kilowattstundenpreis, auch Energiepreis genannt, ergänzt. Dabei wird der tatsächliche Stromverbrauch errechnet, z.B. der Minutenpreis für ein Mobiltelefon oder einen Mobilfunkvertrag.

Der Energiepreis beinhaltet beispielsweise die Umsatzsteuer und EEG-Abgabe, den Verkehr, die Betreiberabgabe oder die Netznutzungskosten. Jeder, der einen Übernachtstromtarif kauft, wird auf seiner Elektrizitätsrechnung zwei Zahlen für den Energiepreis finden, denn dann wird zwischen Haupt- und Nebenzeiten differenziert, auf der Elektrizitätsrechnung wird dies oft als “hoher Tarif” und “niedriger Tarif” (Abkürzung: HT / NT) bezeichnet.

Die in der Regel monatliche Vorauszahlung richtet sich dann nach dem Basispreis und dem Energiepreis. Die Stromversorger schätzen daher – ausgehend vom Verbrauch des Vorjahres -, wie viel Elektrizität der Verbraucher voraussichtlich verbraucht und berechnen anhand des Energiepreises, wie viel dieser pro Kalendermonat kosten wird. Der Energielieferant ermittelt entweder den Status des Stromzählers, um die Elektrizitätskosten zu bestimmen, oder der Auftraggeber selbst.

Ist der Strombedarf des Kunden höher, als er bereits in Raten gezahlt hat, wird eine zusätzliche Zahlung erhoben. Elektrizität wird an einer Börse verkauft.

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